Das Nettoeinkommen bestimmt die Höhe des zu leistenden Unterhalts. Berechnungsgrundlage ist allerdings nicht das reine Einkünfte, sondern es können von diesem bestimmte festgelegte Aufwendungen ansonsten der sogenannte Selbstbehalt abgezogen werden. Darüber hinauf können sie einmal in abhängigkeit Halbjahr eine Beratung in der eigenen Hä